Entwicklung des Recyclingsystems in Deutschland

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1961 wurde in der Bundesrepublik Deutschland der Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft gegründet. Hierdurch gab es insgesamt eine bessere Organisation des Sammelns von Wertstoffen und Abfällen. Letztendlich schafften es einige Dienstleister das Recycling auch industriell umzusetzen.

1971 wurde in Deutschland das erste so genannte Abfallbeseitigungsgesetz eingeführt. Damit wurde die Aufgabe der Abfallbeseitigung offiziell auch eine Aufgabe des Staates. Bis 1996 folgten noch viele neue Aufgaben die es zu bewältigen gab und viele neue Ziele im Bereich des Recycling zu erreichen: Vermeidung von Emissionen, die Altölverordnung, Verpackungsverordnungen, Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz, Europäischer Abfallkatalog und letztendlich auch der grüne Punkt.